BUNDESGEBÜHREN-BREMSE-GESETZ

Kosten

Der Bund gewährte den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr. 

Der Zweck des Gebührenbremse-Gesetzes ist eine Entlastung der Gebührenzahlerinnen bzw. Gebührenzahler. 

Die Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf hat einen Zweckzuschuss in der Höhe von € 62.916,00 erhalten. 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Helpfau-Uttendorf beschloss, diese Zuschüsse bzgl. Gebührenbremse mit jeweils 50% auf die Müllbeseitigung und Abwasserbeseitigung aufzuteilen. Die Müllgebühren wurden seit 2005 nicht erhöht und die Kanalgebühren wurden das letzte Mal 2022 erhöht. 


17.07.2024