Hundehaltung - Termin Alltagstauglichkeitsprüfung

Hund

Was ist eine Alltagstauglichkeitsprüfung? (ATP)

Zweck der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen. Dabei muss die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund muss dabei ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.


Wann muss eine Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden?

Dabei kommt es auf das Alter des Hundes bei der Anmeldung an:

  • Hund bei Anmeldung unter 12 Monate: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes vorzulegen.
  • Hund bei Anmeldung ab 12 Monate bis zum vollendeten 8. Lebensjahr: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde binnen sechs Monaten nach der Meldung vorzulegen.
  • Hund bei Anmeldung älter als 8 Jahre: Kein Nachweis der Alltagstauglichkeitsprüfung notwendig.

Prüfungstermin Mai: Alltagstauglichkeitsprüfung nach dem OÖ Hundehaltergesetz (0.21 MB)

Prüfungstermin Juni: Alltagstauglichkeitsprüfung nach dem OÖ Hundehaltergesetz (0.39 MB)

11.04.2025