Förderung für Studierende

Antragsberechtigt sind jene Studenten, welche eine staatliche Studienförderung ausbezahlt bekommen und den Hauptwohnsitz in Uttendorf haben. Förderung in Höhe von € 75,00 pro Semester oder jährlich maximal € 150,00. ​Als Nachweis für die staatliche Studienförderung dient die bescheid mäßige Feststellung der jeweiligen Studienbeihilfeförderung.

Zuständig